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99% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0422, von Allgäubahn bis Allia Öffnen
. Allgemeines Ehrenzeichen , s. Ehrenzeichen . Allgemeines Preußisches
87% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0934, von Landquart (Bezirk) bis Landrecies Öffnen
dem 13. Jahrh. bemächtigte sich die Gesetzgebung des L., z. B. in den friesischen L. vor 1252, im bayrischen L. von 1346, im Kulmer L. von 1394. Das bedeutendste L. ist das Allgemeine Preußische L. (Publikationspatent vom 5
0% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0901, Koch Öffnen
kommentierende Thätigkeit. Die bedeutendsten Arbeiten dieser Art sind: die "Prozeßordnung nach ihrer heutigen Geltung" (Berl. 1851, 6. Aufl. 1871) und das "Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten, mit Kommentar" (das. 1852-55, 4 Bde. mit Register; 8
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0384, von Einjährig-Freiwillige bis Einkommen Öffnen
Gütergemeinschaft gilt, also namentlich in den Ländern fränkischen Rechts. Aber auch in das preußische Landrecht ist das Institut der E. übergegangen, während es dem österreichischen und sächsischen Zivilgesetzbuch fremd ist. Die E. ist ein besonderer Vertrag
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0070, von Gemeine Figuren bis Gemeingefährliche Handlungen Öffnen
eine formell vollkommen neue Grundlage gewonnen, so für Preußen durch das preußische Landrecht 1794; ferner für einen großen Teil der Rheinlande und Baden durch das französische bürgerliche Gesetzbuch Napoleons I.; sodann für die gesamten deutschen Erbländer
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0555, von Hinterlegungsvertrag bis Hinterrhein Öffnen
555 Hinterlegungsvertrag - Hinterrhein. nen preußischen Landrechts; § 85, 72, 102, 103, 647, 650, 652, 657, 659, 668, 688, 716, 728, 738, 750, 803, 810 der deutschen Zivilprozeßordnung; § 117, 174, 419, 488 der Reichsstrafprozeßordnung; § 70
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0550, von Darlehnskassen bis Darlehnskassenvereine Öffnen
nach gemeinem Recht und auch nach dem königlich sächsischen Zivilgesetzbuch, § 1077. Dagegen setzt das preußische allgemeine Landrecht, I, 11, § 761 f., bei Darlehen von über 150 Mk. eine vierteljährige, bei geringern Beträgen eine Aufkündigungsfrist
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0471, von Kocken bis Kodor Öffnen
diefer Staaten in Bayern durch den lüoäex^uriZ Lavarici cliininaliZ von 1751,00ä6x ^uäiciai'iuZ von 1753, lüoäkx Maximilianen" von 1756, in Preußen durch das Allgemeine Preußische Landrecht (s. d.) und die Allgemeine Gerichtsordnung Rechnung
0% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0447, von Suworowinseln bis Svendsen Öffnen
. die durch Kabinettsorder vom 17. Nov. 1793 angeordnete Revision, welche in dem "Allgemeinen Landrecht für die königlich preußischen Staaten", publiziert 5. Febr. 1794, mit Gesetzeskraft vom 1. Juni, ihren endlichen Abschluß fand. 1787 zum Geheimen
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0740, Bergrecht (Geschichtliches) Öffnen
behauptet hat. Die übrigen Bergordnungen des 16.-18. Jahrh. sind bei ihrer übergroßen Zahl dennoch von geringem Belang für die materielle Entwickelung des deutschen Bergrechts. Als besonders wichtig ist die im allgemeinen preußischen Landrecht (1794
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0278, von Gewährbücher bis Gewährsmängel Öffnen
. Dieselben Vorschriften haben auch im preußischen allgemeinen Landrecht, im österreichischen Gesetzbuch und im rheinischen Recht (Code civil) Ausdruck gefunden. Für den Geltungsbereich des preußischen allgemeinen Landrechts, des österreichischen
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0918, von Indifferente Heilquellen bis Indigo Öffnen
lassen und welche im preußischen Landrecht auf neun, im königlich sächsischen Zivilgesetzbuch auf drei Fälle vermindert sind, vgl. außer den Lehrbüchern des römischen Rechts: Preußisches allgemeines Landrecht, I, 12, § 599 ff., 605 ff.; II, 16, § 18; 18
0% Meyers → 18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] → Hauptstück: Seite 0508, von Kontraktbruch bis Kontrollapparate Öffnen
, des Allgemeinen Landrechts bezogen, indem es darzuthun sucht, daß dieser Paragraph das positive Gebot enthalte, Verträge dürfen nicht einseitig gebrochen werden, daß demnach in unserm Falle zur Verletzung eines zwingenden Zivilgesetzes aufgefordert
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0878, Deutschland (Geschichte 1757-1777. Franz I., Joseph II.) Öffnen
erleichtert. Die Reform der Justiz und die Ausarbeitung des preußischen Landrechts erhoben den preußischen Richterstand auf eine hohe Stufe und machten das preußische Gerichtswesen zu einem Muster für alle andern Staaten. Ebenso ragte die preußische
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0506, von Heydebrand und der Lasa bis Heyden Öffnen
Monographie "Die Elemente der Joachimischen Konstitution vom Jahr 1527" (Berl. 1841) und ward 1841 zum außerordentlichen, 1845 zum ordentlichen Professor für das preußische Landrecht befördert. Unter v. Savignys Leitung war er 1842-48 als Hilfsarbeiter
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0154, Krankenkassen (gesetzliche Regelung in Deutschland) Öffnen
und durch das Berggesetz von 1865 geregelt), allgemeiner anerkannt und weiter ausgedehnt wurde. Das preußische allgemeine Landrecht legte der Gemeinde die Verpflichtung auf, für erkrankte Gesellen Sorge zu tragen, wenn hierfür bestimmte Kassen dazu
0% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0369, von Brausteuer bis Brautkranz Öffnen
Hochzeit eingeladenen Gästen und von sonstigen Freunden dem Brautpaar dargebracht werden, und auf welche nach preußischem allgemeinen Landrecht beide Beschenkte, wenn von dem Geber nichts andres ausdrücklich bestimmt worden, gleiche Eigentumsrechte
0% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0937, von Kollar bis Kollegialsystem Öffnen
. - In der Rechtssprache (collatio bonorum) die "Einwerfung" der Güter gewisser Erben in die zu teilende Erbmasse. Zweck dieser Kollationsverbindlichkeit, im französischen Recht "rapport", im preußischen Landrecht "Ausgleichung" genannt, ist die Aufhebung
0% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0658, Schulz Öffnen
und ist demnächst im allgemeinen preußischen Landrecht zum klaren Ausdruck gekommen, um allmählich in ganz Deutschland durchzudringen. Wie jedoch das Landrecht die Mitwirkung der kirchlichen Organe bei der staatlichen Leitung und Versorgung
0% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0972, von Pflicht bis Pflug Öffnen
½, für Aszendenten ⅓ der Intestatportion. Das preußische Landrecht hat den P. für 1-2 Noterben auf ⅓, für 3-4 auf ½ und für 5-6 und mehr Berechtigt auf ⅔ der Intestatportion festgestellt, während nach französischem Rechte dem Erblasser gestattet wird, beim
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0041, von Konsulargerichtsbarkeit bis Konsulieren Öffnen
Reichsgesetze, sodann das preußische allgemeine Landrecht, im Handelsrecht zunächst das Handelsgewohnheitsrecht, sodann das deutsche Handelsgesetzbuch, im Strafrecht zunächst die Polizeiverordnungen, welche der K. mit einer Strafgrenze bis zu 150 Mk
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0367, Preußen (Geschichte: Friedrich der Große, Friedrich Wilhelm II.) Öffnen
durch das preußische Landrecht eine gesunde Grundlage geschaffen. Der Beamtenstand, von echt Fridericianischem Geist erfüllt, unbeirrt durch eigennützige Rücksichten und unbeengt durch Vorurteile, strebte nur danach, der Vernunft gemäß zum Besten des
0% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0363, Strafrecht (Theorien) Öffnen
, und so entstand der Unterschied zwischen gemeinem und partikulärem deutschen S. Dem vorigen Jahrhundert gehören das Josephinische Gesetzbuch von 1787 und das Allgemeine preußische Landrecht von 1794 an. Von weitreichendem Einfluß ward
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0065, Gemeinde (Gesetzgebung, Gemeinderecht, Gemeindeverfassung) Öffnen
, und gerade in dem größten deutschen Staat fehlt es an einer einheitlichen Gemeindeordnung. Insbesondere haben in Preußen die sieben östlichen Provinzen keine vollständige Landgemeindeordnung, nur eine Ergänzung des allgemeinen Landrechts und provinzieller
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0464, von Landpfleger bis Landsassen Öffnen
, ist das Landratsamt dermalen in ein Berufsamt mit staatlichen Funktionen umgewandelt. Der L. ist die erste Landespolizei-Instanz, er ist überhaupt das Organ der Staatsregierung für die Geschäfte der allgemeinen Landesverwaltung; zugleich aber hat er nach
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0525, Baurecht Öffnen
Vorschriften des allgemeinen preußischen Landrechts (Teil I, Tit. 8, § 67 ff.) bestehen nur zahlreiche Vorschriften von provinziellem oder lokalem Charakter. Dagegen ist für Bayern eine allgemeine Bauordnung vom 30. Aug. 1877 mit Nachtrag vom 19
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0167, von Verwaltungsexekutive bis Verwandtschaft Öffnen
«, herausgegeben von Stengel (Freiburg 1889 ff., 2 Bde.); Hue de Grais, Verfassung und V. in Preußen und im Deutschen Reich (6. Aufl., Berl. 1888); Zelle, Handbuch des geltenden öffentlichen und Privatrechts für das Gebiet des preußischen Landrechts
0% Meyers → 17. (Ergänzungs-) Band → Hauptstück: Seite 0475, von Johannes bis Junkermann Öffnen
von C. F. Kochs^ommentar zum allgemeinen Landrecht für die Preußischen Staaten hervorgetreten. Er ist Herausgeber des »Jahrbuchs für en'dgültige Entscheidungen der preußischen Appellationsgerichte" (Berl. 1872 ff.) und des »Jahrbuchs für Entscheidungen
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0517, von Goplo bis Göppert Öffnen
gewirkt hat. Er starb 18. Mai 1884 in Berlin. Seine Schriften sind: "Beiträge zur Lehre vom Miteigentum nach dem preußischen allgemeinen Landrecht" (Halle 1864); "Über die organischen Erzeugnisse, eine Untersuchung aus dem römischen Sachenrecht
0% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0179, von Mandamus bis Mandator Öffnen
oder in einem offenen Magazin oder Warenlager Angestellte gilt für ermächtigt, daselbst Verkäufe und Empfangnahmen vorzunehmen, welche in einem derartigen Geschäft gewöhnlich geschehen (Handelsgesetzbuch, Art. 50). Nach preußischem Landrecht ist der mit dem Verkauf
0% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0261, von Nota bene bis Notariat Öffnen
von Unterschriften und von Abschriften sowie auf die Aufnahme von Wechselprotesten beschränkt, und zumeist ist das N. mit der Rechtsanwaltschaft verbunden. Die Aufstellung einer allgemeinen Notariatsordnung für das Deutsche Reich ist in Aussicht genommen
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0791, Deutsches Recht (Entwickelung im neuen Deutschen Reich) Öffnen
und zu fördern. Diese Aufgabe ward teils durch den Erlaß einer Menge von Spezialgesetzen, teils durch umfangreiche Kodifikationen in mehr oder weniger glücklicher Weise gelöst. Namentlich sind in dieser Beziehung das allgemeine preußische Landrecht
0% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0650, Schulgesundheitspflege (schulpflichtiges Alter, Zahl der Schulstunden etc.) Öffnen
, und es ist oft schwer, zwischen beiden den richtigen Weg herauszufinden. In Preußen beginnt die gesetzliche Schulpflicht nach dem allgemeinen Landrecht, das 1825 hierin auch auf die neuern Provinzen ausgedehnt ist, bereits mit vollendetem 5. Lebensjahr
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0539, von Anatomischer Apparat bis Anaximandros Öffnen
als Wucher verboten), A. separatus, wenn die Zinsen, als neues verzinsliches Kapital, dem Schuldner gelassen werden. Das deutsche Handelsgesetzbuch gestattet den A. für den Kontokorrentüberschuß bei Kaufleuten und das preußische Allgemeine Landrecht
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0188, von Cobequid Hills bis Cocceji Öffnen
Gebiet des materiellen Rechts hat das von ihm verfaßte "Projekt des Corporis juris Fridericiani" (Halle 1749-51, 2 Tle.) keine Gültigkeit erlangt und wurde auch den 1780 von neuem begonnenen Vorarbeiten für das allgemeine preußische Landrecht nicht
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0673, von Entfernungsmesser bis Entlassungsprüfung Öffnen
und in die Familienrechte sieht; so namentlich das allgemeine preußische Landrecht, der Code pénal, das preußische Strafgesetzbuch und im Anschluß an letzteres das deutsche Reichsstrafgesetzbuch. Nach diesem wird die E. nur auf besondern Antrag strafrechtlich
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0889, von Zeulenroda bis Zeus Öffnen
die Wiederherstellung des Zeugungsvermögens beruht. - Für die gerichtliche Medizin ist die Feststellung der Impotenz von hoher Bedeutung, da nach § 696 des preußischen allgemeinen Landrechts »ein auch während der Ehe erst entstandenes, gänzliches und unheilbares
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0096, von Handelsprämien bis Handelsrecht Öffnen
11. Dez. 1727 und die Assekuranz- und Havarieordnung vom 18. Febr. 1766; das allgemeine Landrecht vom 5. Febr. 1794, Teil 2, Tit. 8, § 713-2464; sodann in Frankreich der Code de commerce vom 1. Jan. 1808. Letzterer wurde in verschiedenen deutschen
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0470, Bauernhaus Öffnen
. Dismembrationsverbote aufgehoben; so namentlich die preußische Verfassungsurkunde von 1850, § 42. Allerdings wird auch heute durch die Gesetzgebung mehrfach das Zusammenhalten der Höfe durch letztwillige Verfügung begünstigt, so durch das badische Landrecht
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0869, von Beyle bis Beyschlag Öffnen
Königsberg in der Neumark aus einer bürgerlichen Familie, studierte zu Halle die Rechte, trat 1784 in den preußischen Staatsjustizdienst, ward 1788 Kammergerichtsassessor und bei der Redaktion des allgemeinen Landrechts beschäftigt und schon 1791
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0008, von Falkade bis Falke Öffnen
damals das für Juristen wichtige Ergänzungswerk zum allgemeinen Landrecht in der vierten Auflage, das sogen. "Fünfmännerbuch", das ursprünglich von Gräff, Koch, Wentzel, Rönne und Heinrich Simon gemeinschaftlich bearbeitet worden war. Diese
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0026, von Familienstand bis Fan Öffnen
im preußischen Landrecht (Teil II, Tit. 4, § 1 ff., 21 ff.). Die F. unterscheidet sich insofern von dem Familienfideikommiß, als bei dem letztern die einzelnen Familienglieder als die Eigentümer des fraglichen Vermögens, wenn auch mit beschränktem
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0714, Friedrich (Preußen: F. der Große) Öffnen
Müllers Arnold (s. Arnoldscher Prozeß). 1747 erschien eine neue Gerichtsordnung, der Codex Fridericianus, der den preußischen Richterstand begründet hat. Ein dauerndes Denkmal seiner Fürsorge für die Rechtspflege ist das "Allgemeine preußische Landrecht
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0753, von Grognard bis Grolman Öffnen
er geadelt. Schon damals zu den ausgezeichnetsten Rechtsgelehrten Preußens zählend, ward er 1787 als Geheimer Justizrat zum Mitglied der Gesetzkommission ernannt und war bei der Ausarbeitung des allgemeinen Landrechts als einer der Hauptredaktoren
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0949, von Güterschaffner bis Gute Werke Öffnen
, die partikulare in Österreich, Bayern und, auf die Fahrhabe beschränkt, im französischen Recht. Außerdem gilt meist das System der Gütereinheit und des ehemännlichen Nießbrauchsrechts, wie nach preußischem Landrecht und nach dem sächsischen Zivilgesetzbuch
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0059, von Hammerschlag bis Hammerstein Öffnen
Befugnis allgemein begründet, nach preußischem Landrecht (Teil I, Titel 8, § 155) indessen nur bei Errichtung und Ausbesserung von Scheidewänden. Hammerschmidt, Karl, genannt Abdullah Bei, Mineralog, geb. 1800 zu Wien, studierte die Rechte, konnte
0% Meyers → 19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] → Hauptstück: Seite 1028, Zwangserziehungsanstalten (Geschichtliches; Gesetzgebung) Öffnen
das badische, hamburgische und hessische Gesetz, das preußische allgemeine Landrecht
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0040, Domäne Öffnen
Domaniums geleistet wird. In Preußen sind durch das allgemeine Landrecht, Teil II, Tit. 14, § 117, die Domänen ausdrücklich für Staatseigentum erklärt. Doch werden nach dem Gesetz vom 17. Jan. 1820 und nach Art. 59 der Verfassungsurkunde 2½ Mill. Thlr
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0341, Ehebruch Öffnen
341 Ehebruch. Zeugung und Abtreibung der Leibesfrucht, Unfruchtbarkeit der Frau, Untüchtigkeit des Mannes, wegen entehrender Strafen, wegen böslicher Verlassung und wegen Ehebruchs. Nach dem preußischen allgemeinen Landrecht dürfen auch
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0942, von Zittergras bis Zivilgesetzbuch Öffnen
), Gesamtdarstellung des in einem Staat geltenden Privatrechts in einem umfassenden und erschöpfenden Gesetz, wie das allgemeine preußische Landrecht vom 4. Juni 1794, das österreichische allgemeine bürgerliche Gesetzbuch vom 1. Juni 1811, das französische Z. (Code
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0407, Flurregelung (Gesetzgebung in Deutschland) Öffnen
allgemeines Landrecht, Teil I, Titel 17, § 311 ff.). Allgemeiner und in größerm Maßstab wurde die Reform aber erst im 19. Jahrh. in Angriff genommen, im Fürstentum Lüneburg (Hannover) 1802, in Preußen seit 1821, in Nassau seit 1829, in den meisten
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0311, Gewölbe (Teile, Formen, Arten der G.) Öffnen
Gewohnheitsrechte am häufigsten im Staats- und Völkerrecht zu entstehen. Jedoch haben die neuern Kodifikationen, wie das preußische allgemeine Landrecht, der Code Napoléon und das österreichische allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, gegenüber dem G
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0933, von Römisches Recht bis Römisches Reich (Stände) Öffnen
eine Gegenströmung gegen das römische Recht bemerkbar. Aus derselben sind das schon seit dem Regierungsantritt Friedrichs II. ins Auge gefaßte allgemeine preußische Landrecht von 1794, welches das römische Recht nur als Aushilfsrecht bestehen ließ, und das schon
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0403, Domänenrente Öffnen
geltend machte, ist die Eigentumsfrage in dem Sinne entfchiedcn worden, daß die D. reines Staatsgut seien, dessen Einkünfte zu allgemeinen Staatszwecken und Staats- bedürfnissen zu verwenden sind und welches heute nicht ohne Zustimmung
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0140, von Affektionswert bis Affen Öffnen
stehenden Sache möglich, während das Affektionsinteresse sich nicht in Geld anschlagen läßt. Aus diesem Grund wird der A. bei der Feststellung der Schadenersatzsumme nicht berücksichtigt; doch läßt das Preußische Landrecht "eine Vergütung des Werts
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0525, von Analyse bis Analyse, chemische Öffnen
525 Analyse - Analyse, chemische. achte Person als subscriptor (zum Unterschreiben) hinzuziehen müssen, während sie nach preußischem Landrecht nur mündlich zu Protokoll testieren können. Macht sich die Unterschrift eines A. bei einer Behörde
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0591, von Emanzipieren bis Embargo Öffnen
Hausvaters. Die neuern Zivilgesetzgebungen haben das deutsch-rechtliche System mit dem des neuern römischen Rechts zu verschmelzen gesucht; so z. B. das allgemeine preußische Landrecht (Teil I, 2, § 210 ff.), wonach die väterliche Schutzgewalt bei
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0277, von Hefele bis Hefner-Alteneck Öffnen
., Braunschw. 1857); "Die Erbfolgerechte der Mantelkinder" (Berl. 1836); "Das europäische Völkerrecht der Gegenwart" (das. 1844; 7. Ausg. von Geffcken, 1881; auch französisch. 4. Aufl., das. 1883); "Zivilprozeß im Gebiet des allgemeinen Landrechts
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0856, von Hypostase bis Hypothek Öffnen
dieser Übelstände hat die neuere deutsche Gesetzgebung nach dem Vorgang der preußischen (Hypothekenordnung von 1783 und allgemeines Landrecht von 1794) die gesetzlichen und generellen Hypotheken an Grundstücken gänzlich aufgehoben und nach dem
0% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0625, von Kauer bis Kauf Öffnen
. Nach preußischem Landrecht begründet eine Verletzung über die Hälfte nur die Vermutung eines Irrtums auf seiten des Käufers, welche den Vertrag aufzuheben geeignet ist. Diese Vermutung schließt indessen den Gegenbeweis durch den Verkäufer nicht
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0632, Rechtswissenschaft (Geschichte und Litteratur) Öffnen
der Zerrissenheit der deutschen Rechtszustände auch eine einheitliche gesetzgeberische Behandlung fand (s. Handelsrecht). Den großen Kodifikationen partikularen deutschen Rechts, wie dem preußischen Landrecht Friedrichs d. Gr. und dem österreichischen
0% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0253, von Steckrübe bis Steen Öffnen
die Stellung der Stedinger durch ein besonderes Landrecht. Auf dem Schlachtfeld von Altenesch wurde an der Stelle einer verfallenen Kapelle 27. Mai 1834 ein Denkmal ("Stedingsehre") errichtet. Vgl. Schumacher, Die Stedinger (Brem. 1865). Steeden
0% Meyers → 17. (Ergänzungs-) Band → Hauptstück: Seite 0187, von Burdeau bis Burgeß Öffnen
in erschöpfender und systematischer Weise behandelt. Ein solches Gesetzbuch ist der französische Code civil (Code Napoleon), welcher auch in den deutschen Rheinlanden gilt, ist das preußische Landrecht, das österreichische allgemeine bürgerliche Gesetzbuch
0% Meyers → 19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] → Hauptstück: Seite 0997, Wildschaden (Bestimmungen über die Ausübung der Jagd) Öffnen
im preußischen Allgemeinen Landrecht (I. 9, tz 141 -147), nach welchem keine Ersatzpflicht bestand, wenn Hochwild nur in gewöhnlicher Menge gehalten wurde. Wer solches in ungewöhnlicher Menge hegen wollte, mußte die zum Schutze der angrenzenden bebauten
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0629, von Fehling bis Fehn- und Moorkolonien Öffnen
, starkes Schnüren, Mißbrauch allgemeiner Bäder, scharfe Abführmittel, harnvermehrende und sog. fruchtabtreibende Arzneimittel. Die absichtlich und widerrechtlich herbeigeführte F. nennt man Abtreibung (s. d.) der Leibesfrucht
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0498, von Amortissement bis Ampel Öffnen
498 Amortissement - Ampel. Säkularisation (s. d.) wieder in den freien Verkehr gebracht. Nach dem Preußischen Landrecht wird die Kirche hinsichtlich des Gütererwerbs andern privilegierten Korporationen gleichgestellt und bedarf zur
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0107, von Aurignac bis Ausbeutemünzen Öffnen
gemeinem und nach französischem Recht zu den Früchten des Bergwerks gezählt, das allgemeine preußische Landrecht betrachtet sie dagegen als einen Erlös aus der Substanz, so daß z. B. der Nießbraucher nicht die A., sondern nur die Zinsen davon bezieht
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0233, Baden (Rechtspflege, Finanzen, Militär etc.; Geschichte) Öffnen
in Karlsruhe und 16 Bezirksrabbiner. Was die Rechtspflege betrifft, so gilt für das bürgerliche Recht das 1810 eingeführte "badische Landrecht", eine mit Abänderungen versehene und durch spätere Gesetze ergänzte Übersetzung des Code civil. Sodann gelten
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0688, von Beneficium juris bis Benevent Öffnen
sodann der Richter die Errichtung des Inventars sowie die Befriedigung der Gläubiger und die Auseinandersetzung der Verlassenschaft überhaupt von Amts wegen besorgt. Vgl. Preußisches Landrecht, I, 9, § 413 ff., I, 16, § 486 ff.; Code civil, Art. 793 ff
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0363, von Cumä bis Cumberland Öffnen
für eine Dreiteilung der C. ein, indem sie zu der C. lata und C. levis noch eine C. levissima, ein ganz geringes Verschulden, hinzufügen, wie denn auch das preußische Landrecht zwischen grobem, mäßigem und geringem Verschulden unterscheidet. Unter
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0975, von Exposé bis Expropriation Öffnen
gekommen, daß die einzelnen deutschen Staaten auf diesem Gebiet eine zwar sehr ins Spezielle gehende, aber keineswegs einheitliche Gesetzgebung haben. Doch ist wenigstens für den preußischen Staat, in welchem zuvor neben den Bestimmungen des allgemeinen
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0759, von Früchte bis Fruchtfolge Öffnen
sie ebenfalls nur als im gutgläubigen Besitz befindlich anzusehen sein. Das preußische Landrecht gibt allen Nutzungsberechtigten, also auch dem redlichen Besitzer, das Eigentum an den Früchten gleich bei ihrem Entstehen. Wird der Besitzer einer Sache
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0037, Geistesschwäche Öffnen
. h. die Fähigkeit, letztwillige Verordnungen mit rechtlicher Wirksamkeit zu treffen, in lichten Zwischenräumen (dilucida intervalla) während der Geisteskrankheit vielfach gesetzlich anerkannt, so z. B. im preußischen allgemeinen Landrecht, § 20, Tit
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0114, von Handlungsunkosten bis Handschrift Öffnen
, muß man ihn wieder suchen". Dieser Grundsatz, welcher aber auf gestohlene oder verlorne Sachen keine Anwendung findet, ist in verschiedene Partikularrechte übergegangen, so namentlich in das preußische Landrecht und in das österreichische
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0225, von Hausindustrie bis Hausmannit Öffnen
). Die rechtliche Stellung der H. in Preußen ist durch das allgemeine Landrecht im 5. Titel des II. Teils geregelt. Nach der Instruktion des Staatsministeriums vom 31. Dez. 1839 (§ 19-23) bedürfen H. zur Ausübung ihres Berufs eines Befähigungsscheins, den
0% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0780, von Kirchenvermögen bis Kirchenvisitation Öffnen
werden, oder sie sind, wie nach preußischem Landrecht, Eigentum der Kirchengemeinden; ja, sie können auch, wie z. B. Privatkapellen, Familienerbbegräbnisse u. dgl., Privatpersonen zugehören. Nur insofern ist das K. nach gemeinem Recht heutzutage
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0674, von Leistengeschwülste bis Leitha Öffnen
der Errichtung oder Reparatur eines Gebäudes auf dem Nachbargrundstück Leitern oder Gerüste aufzustellen; kommt nach preußischem Landrecht (Teil I, Tit. 8, § 155) nur bei Errichtung und Ausbesserung von Scheidewänden zur Geltung. Leitfeuer, s
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0875, von Lohfarbe bis Lohr Öffnen
Inseln, 1875 Cypern und Kreta. Löhers litterarische Thätigkeit erstreckte sich über die verschiedensten Gebiete. Von seinen Schriften sind zu nennen: "Fürsten und Städte zur Zeit der Hohenstaufen" (Halle 1846); "System des preußischen Landrechts" (Paderb
0% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0744, von Mondamin bis Mondfinsternis Öffnen
Gewährsfehler, dessen Gewährszeit jedoch verschieden festgesetzt ist. Nach dem preußischen Landrecht beträgt sie 28 Tage. Mondblume, s. Yucca. Möndchen (Lunula), die halbmondförmige weißliche Stelle am Grunde der Fingernägel. Monde, s
0% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0811, von Pekuniär bis Pelargonium Öffnen
antreten, die der Vater nicht für sie antreten will. Das preußische Landrecht faßt das Peculium castrense, quasi-castrense und adventitium irregulare unter dem Namen freies Vermögen des Kindes zusammen im Gegensatz zu dem unfreien (peculium
0% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0431, von Schenkel bis Schenkung Öffnen
., nach königlich sächsischem Recht über 3000 Mk., nur dann klagbar, wenn sie gerichtlich insinuiert, d. h. vor Gericht verlautbart, worden. Das preußische Landrecht fordert für die Klagbarkeit der S. überhaupt gerichtliche, das österreichische
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0158, Versicherung (geschichtliche Entwickelung des Versicherungswesens) Öffnen
von 1523, die niederländische Ordonnanz Philipps II. von 1570, die Amsterdamer Ordonnanz von 1598, die französische Marineordonnanz von 1681 u. a. maßgebend geworden sind, und welche auch sowohl im preußischen Landrecht als auch im deutschen
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0094, von Auflandig bis Aufliegen Öffnen
wird. Im Preuß. Allg. Landrecht wird eine im Inhalt oder im Format abgeänderte A. neue Ausgabe genannt. Auflandig, im Seewesen, s. Ablandig. Auflassen, ein Bergwerk oder eine Mutung, ursprünglich soviel wie auf die fernere Ausbeutung verzichten
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0786, Bergwerkseigentum Öffnen
. Entwicklung. Nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen erstreckt sich das Eigentum am Grundstück nicht nur auf die Oberfläche, sondern auch, soweit die menschliche Macht reicht, abwärts in das Innere der Erde; es umfaßt also auch alle edeln und unedeln
0% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0679, Buchhandel Öffnen
war, brachte erst das 1794 in Gesetzeskraft tretende Preußische Landrecht neben der principiellen Anerkennung des Anspruchs auf Rechtsschutz auch für nichtpreuß. Erscheinungen die erste eingehende Kodifizierung des Verlagsrechts. Die innere
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0503, Fabrikgesetzgebung Öffnen
501 Fabrikgesetzgebung allerdings im allgemeinen vorausgesetzt werden, daß sie für sich selbst zu sorgen im stände sind, und es scheint daher, wenigstens wenn sie das Recht der Vereinigung und der Arbeitseinstellung besitzen, nicht nötig
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0678, von Rechtspraktikant bis Rechtssprecher Öffnen
(Eichhorn, Albrecht, Homeyer, Beseler, Stobbe u. a.), der Partikularrechte (Preußisches Landrecht von Dernburg, Österreichisches bürgerliches Recht von Unger, Württembergisches Privatrecht von Wächter, Bayrisches Privatrecht von Roth u. a.), des